Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Sonnenstrahl Reisen, nachfolgend Partnerbüro genannt:

Das Partnerbüro tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Schauinslandreisen, DER, Öger usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.


1. Zustandekommen des Vertrages
Die Beschreibung und Bepreisung einer entsprechenden Leistung ist freibleibend und stellt rechtlich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bzw. einer Reiseanmeldung dar. Dieses Angebot bzw. diese Reiseanmeldung geht vom Kunden / Anmelder aus und kann formlos (schriftlich / per e-mail / mündlich / fernmündlich / per Telefax / via Internet) abgegeben werden. Ein Anmelder handelt dabei für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine dahingehende Erklärung ausdrücklich und gesondert abgibt. Über den Eingang des Angebots bzw. der Reiseanmeldung via Internet erhält der Kunde / Anmelder eine Bestätigung per e-mail mit Angabe eines Buchungscodes / einer Vorgangsnummer. Es bleibt uns vorbehalten, das Angebot anzunehmen, wobei die Annahmeerklärung ebenfalls formlos bzw. durch schlüssiges Handeln (z.B. die Belastung der vom Kunden angegebenen Kreditkarte) erfolgen kann. Ist der Vertrag zustande gekommen, erteilt das Partnerbüro dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung per Briefpost / Fax / e-mail.

2. Inhalt und Abwicklung des Vertrages
Es gelten in folgender Reihenfolge:
  • schriftliche Buchungsbestätigung vom Partnerbüro,
  • Prospekt / Katalog und allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
    (z.B. Tarif- / Beförderungsbestimmungen,
  • Gesetz (z.B. Versicherungsvertragsgesetz).


3. Kosten und Zahlungen
Die gebuchten Leistungen werden dem Kunden entweder von dem Veranstalter direkt in Rechnung gestellt, wobei dessen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten, oder in dessen Auftrag vom Partnerbüro, wobei uns vorbehalten bleibt, Zahlungsart und -frist (z.B. entsprechend den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft) vorzugeben, und wir nicht verpflichtet sind, die Ausstellung von Tickets / Vouchern / Policen vor vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags in Auftrag zu geben; bei Reiseleistungen gem. § 651 a) BGB ist ein Zahlungsverzug allerdings von der Aushändigung eines Sicherungsscheins i.S.d. § 651 k) BGB abhängig. Kann bei kurzfristigen (Um-) Buchungen / kurzfristigen Änderungen, die der Reisende zu vertreten hat, eine rechtzeitige Übersendung der Reiseunterlagen per Post nicht gewährleistet werden, so sind diese in Absprache mit dem Reisenden per Kurier zuzustellen oder am Flughafen zu hinterlegen.

4. Mitwirkung des Kunden
Buchungen per Internet, die werktags bis 18.00 Uhr eingehen werden vom Partnerbüro noch am selben Tag bearbeitet, solche, die später bzw. an Sonn- oder Feiertagen eingehen, am nächsten Werktag. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zu den betreffenden Zeiten unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreichbar ist. Der Kunde hat seine Reiseunterlagen bei Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Bei internationalen Flügen:
  • Wir empfehlen (insbesondere bei längerfristigen Buchungen) dringend, die aktuelle Abflugzeit rechtzeitig zu kontrollieren.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es die meisten Fluggesellschaften ihren Gästen zur Obligenheit machen, den Rückflug 72 Std. vorher rückzubestätigen. Für die Einhaltung von Paß- / Visa- / Devisen- / Zoll- / Impfbestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich.


5. Leistungs- und Preisveränderungen
Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung, sofern die Änderung erforderlich, unwesentlich und vom Veranstalter / Partnerbüro nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt ist. Nur gültig für Flüge: Die vom Partnerbüro bestätigten Preise liegen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften zugrunde, wonach das Ticket innerhalb einer bestimmter Frist ausgestellt sein muss; danach richtet sich die Vorgabe von Zahlungsart und -frist seitens des Partnerbüros (s. Ziff. 4). Nicht rechtzeitiger Zahlungseingang kann zur Folge haben, dass die Leistung zu dem angebotenen Preis nicht mehr erbracht werden kann. Im übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

6. Umbuchung und Rücktritt durch den Kunden
Im Falle einer Umbuchung vor Ticketausstellung werden vom Partnerbüro keine Bearbeitungskosten erhoben. Im Falle einer Umbuchung nach Ticketausstellung / im Falle eines Rücktritts des Kunden aus einem von diesem selbst zu vertretenden Grund hat das Partnerbüro Anspruch auf Erstattung eigener Bearbeitungskosten, die auf EUR 50,-- pro Person pauschaliert werden; der Nachweis tatsächlich geringerer Kosten bleibt dem Kunden vorbehalten. Im übrigen gelten auch hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters (z.B. Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft, in denen insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt sein kann, dass ein einmal ausgestelltes Ticket z.B. weder umbuchbar noch erstattungsfähig ist). Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung incl. Zusatzprämie für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird empfohlen.

7. Haftung
Das Partnerbüro haftet für Schäden, die keine Personenschäden sind, nur bis zur Höhe des 3-fachen Reisepreises, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig / vorsätzlich herbeigeführt.

8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

9. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.